le Parfait®-Produkte aus Schweizer Fleisch tragen das Schweizerkreuz. Doch was bedeutet das verheissungsvolle rot-weisse Kreuzsymbol auf den Lebensmittelverpackungen? Und warum findet man es nur auf gewissen Produkten? Diesen Fragen gehen wir heute nach.
le Parfait®-Produkte aus Schweizer Fleisch tragen das Schweizerkreuz. Doch was bedeutet das verheissungsvolle rot-weisse Kreuzsymbol auf den Lebensmittelverpackungen? Und warum findet man es nur auf gewissen Produkten? Diesen Fragen gehen wir heute nach.
le Parfait® ist durch und durch ein Schweizer Qualitätsprodukt. Von der Entstehungsgeschichte in Fribourg bis zur Fleischherkunft sind le Parfait® und «Swissness» eng verbunden. Für die Sorten Original, Léger und Poulet wird ausschliesslich Schweizer Fleisch verwendet. le Parfait® erfüllt damit die strengen Swissness-Kriterien und mit Stolz dürfen die legendären Tuben das Schweizerkreuz tragen.
Produkte aus der Schweiz gelten als hochwertig und geniessen einen hervorragenden Ruf. Nicht nur in der Schweiz und im angrenzenden Ausland – in der ganzen Welt sind Produkte aus dem Alpenland für Ihre Qualität bekannt. Mit dem stetig wachsenden Bewusstsein für Wertbeständigkeit bedeutet «Swissness» ein entscheidender Mehrwert.
Um Missbrauch vorzubeugen und um das Schweizerkreuz, den guten Ruf und das Qualitätsversprechen von Schweizer Produkten zu schützen, wurde 2017 das Swissness-Gesetz lanciert. Es bestimmt, welche Kriterien erfüllt sein müssen, um ein Produkt als «Schweizerisch» kennzeichnen zu dürfen. Rohstoffe müssen zu 80% aus der Schweiz stammen und der wesentliche Herstellungsschritt muss in der Schweiz erfolgen. Produkte, welche diese Vorgaben erfüllen, dürfen sich rechtmässig mit einem Schweizerkreuz als echt Schweizerisch präsentieren.
Nun mag man sich fragen, warum le Parfait® ein Schweizerkreuz tragen darf. Wird der beliebte Brotaufstrich doch im liechtensteinischen Bendern produziert. Das Fürstentum Liechtenstein ist Zollanschlussgebiet und hat einen Sonderstatus. So ist es den Liechtensteinern erlaubt mit Swissness zu werben und Produkte als Schweizerisch zu deklarieren.
Die Schweine- und Hühnerleber für le Parfait®-Produkte stammt ausschliesslich aus Schweizer Betrieben. Durch die äusserst strengen Tierwohl-Gesetze in der Schweiz kann artgerechten Umgang mit den Tieren und nachhaltige Produktion garantiert werden.
le Parfait® darf das bedeutsame Schweizerkreuz also in vielerlei Hinsicht tragen und alle le Parfait®-LiebhaberInnen dürfen nicht nur besten Brotaufstrich, sondern auch beste Schweizer Qualität geniessen.